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Das Büro ist an folgenden Tagen geöffnet:
| Mittwoch | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr 14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr |
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| Aufnahmegebühr | 16,00 € |
| Jahresbeitrag | 47,00 € ohne Mietrechtsschutzversicherung |
| Jahresbeitrag | 74,00 € inkl. Mietrechtsschutzversicherung |
Sicherheit für Ihr Zuhause und darüber hinaus – Ihr Vorteil als Mitglied im Mieterverein
Als Mitglied im Mieterverein haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, wenn es um rechtliche Fragen rund ums Wohnen geht. Eine gute Entscheidung, denn Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern sind keine Seltenheit.
Nutzen Sie dieses exklusive Angebot und informieren Sie sich jetzt unter:
DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Bonner Straße 323
50968 Köln
Telefon 0221 37638-38
E-Mail info@dmb-rechtsschutz.de

Für MieterInnen:
Durch folgenden Link gelangen Sie auf die Website vom
DMB Berlin und können dort den Betriebskostencheck selbst kostenfrei durchführen.

Tipps für eine gute Vorbereitung
(dmb) Auch in diesem Sommer werden wieder Millionen Mieterinnen und Mieter in den Urlaub aufbrechen. Damit es während der schönsten Wochen des Jahres oder kurz danach keinen Ärger und Streit gibt, hier einige Urlaubstipps des Deutschen Mieterbundes (DMB):
Über den deutschen Mieterbund
Der Deutsche Mieterbund (DMB) ist der Dachverband von 15 DMB-Landesverbänden und über 300 örtlichen DMB-Mietervereinen mit mehr als 500 Beratungsstellen in ganz Deutschland. ln ihm sind aktuell rund 1,25 Millionen Haushalte Mitglied, das entspricht etwa 3 Millionen Mieterinnen und Mietern.
Der Deutsche Mietenbund ist eine demokratische und pluralistische Organisation, die sich für alle Mieterinnen und Mieter einsetzt, unabhängig von ihrer Herkunft, sexuellen Identität und politischen Orientierung. Er steht für eine offene Gesellschaft ohne Diskriminierung bestimmter Gruppen oder
Minderheiten.

Schimmel, undichte Fenster & Co.:
Was Ihnen zusteht – und wie Sie zu Ihrem Recht kommen
Mieter verschenken pro Jahr 100 Millionen Euro. Sie zahlen die volle Miete für Wohnungen mit zum Teil erheblichen Mängeln, so der Mieterbund. Dabei gibt es ein gesetzliches Recht auf Mietminderung.
Antworten auf die häufigsten Fragen:

| Gründe der Minderung | Prozent |
| Wassereintritt durch undichte Fenster (LG Berlin) | 5% |
| Ausfall Warmwasserboiler (AG München) | 15 % |
| Schimmelpilzbefall in den meisten Zimmern (LG Osnabrück) | 20 % |
| Heizungsdefekt, 15 Grad Celsius im Winter (LG München) | 25 % |
| Erhebliche Lärmbelästigung durch Bauarbeiten (AG Hamburg) | 30 % |
| Erhebliche Lärmbelästigung durch Nachbarn (AG Chemnitz) | 35 % |
| Küche und Toilette unbenutzbar (LG Berlin) | 50 % |
Quelle: Deutscher Mieterbund | Auszug aus der Zeitung: Auf einen Blick vom 26.07.2012

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